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LSG Sachsen, 23.05.2000 - L 6 B 90/99 KN |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung der außergerichtlichen Kosten nach Erledigung der Hauptsache
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 23.08.1999 - S 7 KN 431/97
- LSG Sachsen, 23.05.2000 - L 6 B 90/99 KN
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RVs 13/89
Erstattung der Aufwendungen für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei der …
Auszug aus LSG Sachsen, 23.05.2000 - L 6 B 90/99
Eine Reaktion auf Änderungen der Verhältnisse ist in diesem Zusammenhang Verwaltungsverfahren im engeren Sinne, für das ein Kostenerstattungsanspruch gerade nicht vorgesehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.1990 - 9a/9 RVs 13/89 - SozR 3-1300 § 63).
- LSG Sachsen, 01.08.2003 - L 6 B 111/03
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Klägers in einem vor dem …
Dies ergibt sich aus der - sowohl im Verursacherprinzip des § 93 ZPO als auch im materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs nach Verzugsgesichtspunkten zum Ausdruck kommenden - Überlegung, dass in diesen Fällen die Beklagte keinen Anlass zur Klage gegeben hat, mithin ein dem Verzug vergleichbarer Tatbestand, der zur Verursachung der Kostenlast beim Kläger beigetragen hat, fehlt (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.05.2000, Az. L 6 B 90/99 KN).Der Senat hält in dieser Frage, entgegen einer ebenso verbreiteten wie weithin unreflektierten Auffassung an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (vgl. den bereits oben zitierten Beschluss vom 23.05.2000, Az. L 6 B 90/99 KN; im Ergebnis ebenso Knickrehm, SGb 1996 S. 650 ff.).
- LSG Sachsen, 31.05.2001 - L 6 KN 25/00
Vorliegen eines "bergbaulichen Betriebes"; Entscheidungskompetenz des …
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